Kann die Subalterne Klagen einreichen? Das Inspection Panel der Weltbank und subalterne Artikulation

Autor/innen

Schlagwörter:

Weltbank, Inspection Panel, Rechenschaftspflicht, postkoloniale Studien, Uganda

Zusammenfassung

Gayatri Spivak zufolge ist das Problem subalterner Artikulation, dass den Subalternen 1. die Fähigkeit und 2. die Möglichkeit fehlt, ihre Interessen zu vertreten, sowie dass 3. ihre Artikulationen nicht „gehört werden’, d,h, keine politischen Konsequenzen haben. Seit seiner Etablierung 1994 dient das Inspection Panel der Weltbank als Rechenschaftsmechanismus in dieser internationalen Organisation. Von Weltbankprojekten negativ betroffene Menschen haben die Möglichkeit, dort eine Klage im Hinblick auf die Verletzung sozialer und ökologischer Standards einzureichen. Während einige WissenschaftlerInnen argumentieren, dass das Panel so zu einer Demokratisierung der global economic governance geführt hat, untersucht dieser Beitrag anhand einer empirischen Fallstudie, ob und inwiefern es tatsächlich Subalternen eine effektive Stimme verleiht.

Veröffentlicht

31.12.2016

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Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Ziai, A. (2016). Kann die Subalterne Klagen einreichen? Das Inspection Panel der Weltbank und subalterne Artikulation. Momentum Quarterly, 5(4), 255-264. https://momentum-quarterly-journal.uibk.ac.at/momentum/article/view/1768